wissbegierig
Neues Mitglied
Hallo,
ich bin neu auf dem Forum und hoffe, ich habe die richtige Rubrik für meine Fragen gewählt.
Bei mir geht es um das Thema Kinderbetreuung, und zwar nicht tagsüber wie in manchen anderen Posts, sondern abends. Dazu habe ich zwei Fragen: Die erste betrifft die Verifizierung einer Aussage, die zweite ist allgemeiner Art.
1.) Ihr kennt doch sicher die die typischen Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, die in Westdeutschland ungefähr in den 60er-Jahren gebaut wurden. Oft wohnte dort im Untergeschoss die Vermieterfamilie, und darüber die Mieter.
Einmal fragte ich jemanden, wie Anfang der 70er Jahre Kleinkinder betreut wurden, wenn die Eltern abends irgendwelche Freunde besuchten. Ich erhielt folgende Antwort:
Die Kinder wurden ins Bett gebracht, und die Eltern warteten so lange, bis sie eingeschlafen waren. Dann ließen sie die Kinder allein in der Wohnung und begaben sich zu ihren Freunden. Vorher hatten sie sich noch vergewissert, dass an diesem Abend die Vermieter zu Hause waren und sie darum gebeten, nach den Kindern zu sehen, falls sie diese heulen hörten.
Das hat mich sehr überrascht. Ich frage mich, ob in solchen Fällen heutzutage nicht das Jugendamt einschreiten würde. Meine Gesprächspartnerin versicherte mir, das hätten damals alle ihre Bekannten so gemacht. (Eine kleine Präzisierung: Es handelt sich um Leute aus Akademikerkreisen, also Leute, die oft keine Verwandten am Ort oder in der Nähe hatten, zu denen sie die Kinder hätten bringen können.)
Jetzt meine Frage: War das damals wirklich gängige Praxis? Ist die Aussage meiner Gesprächspartnerin glaubwürdig?
2.) Wie wurde damals in den verschiedensten Familien die abendliche Kinderbetreung gehandhabt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
ich bin neu auf dem Forum und hoffe, ich habe die richtige Rubrik für meine Fragen gewählt.
Bei mir geht es um das Thema Kinderbetreuung, und zwar nicht tagsüber wie in manchen anderen Posts, sondern abends. Dazu habe ich zwei Fragen: Die erste betrifft die Verifizierung einer Aussage, die zweite ist allgemeiner Art.
1.) Ihr kennt doch sicher die die typischen Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, die in Westdeutschland ungefähr in den 60er-Jahren gebaut wurden. Oft wohnte dort im Untergeschoss die Vermieterfamilie, und darüber die Mieter.
Einmal fragte ich jemanden, wie Anfang der 70er Jahre Kleinkinder betreut wurden, wenn die Eltern abends irgendwelche Freunde besuchten. Ich erhielt folgende Antwort:
Die Kinder wurden ins Bett gebracht, und die Eltern warteten so lange, bis sie eingeschlafen waren. Dann ließen sie die Kinder allein in der Wohnung und begaben sich zu ihren Freunden. Vorher hatten sie sich noch vergewissert, dass an diesem Abend die Vermieter zu Hause waren und sie darum gebeten, nach den Kindern zu sehen, falls sie diese heulen hörten.
Das hat mich sehr überrascht. Ich frage mich, ob in solchen Fällen heutzutage nicht das Jugendamt einschreiten würde. Meine Gesprächspartnerin versicherte mir, das hätten damals alle ihre Bekannten so gemacht. (Eine kleine Präzisierung: Es handelt sich um Leute aus Akademikerkreisen, also Leute, die oft keine Verwandten am Ort oder in der Nähe hatten, zu denen sie die Kinder hätten bringen können.)
Jetzt meine Frage: War das damals wirklich gängige Praxis? Ist die Aussage meiner Gesprächspartnerin glaubwürdig?
2.) Wie wurde damals in den verschiedensten Familien die abendliche Kinderbetreung gehandhabt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.